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Allgemeine Geschäftsbedingungen FVP Moto

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN, VERKAUFSBEDINGUNGEN

Organisation FVP moto Sàrl, Route de Corserey 61, CH-1746 Prez-vers-Noréaz – folgend « FVP moto »

Stand : 2023

1. GELTUNGSBEREICH

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen FVP moto und dem Kunden. Abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen, die eine schriftliche Form erfordern, bleiben vorbehalten./p>

Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese ausdrücklich vorher vereinbart wurden.

2. VERTRAGSSCHLUSS, VERTRAGSINHALT, RÜCKTRITT DES VERANSTALTERS

Der Vertrag wird wirksam, wenn FVP moto dem Kunden seine Bestellung schriftlich bestätigt hat.

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Beschreibung des Angebotes auf www.fvp-moto.ch, sowie aus den Bezugnehmenden Angaben in der schriftlichen Bestätigung und / oder Rechnung. Andere Beschreibungen sind nicht massgeblich. Wird eine Veranstaltung in Kooperation mit mehreren Veranstaltern durchgeführt, ist die Ausschreibung des Hauptveranstalters bindend. Die Mitarbeiter von FVP moto sind zu mündlichen Nebenabreden nicht befugt.

Anmeldung: Über unser Buchungssystem im Internet (www.fvp-moto.ch).

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist nur möglich mit dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formular «Haftungsausschluss». Der Haftungsausschluss ist Bestandteil des Vertrages zwischen dem Teilnehmer und FVP moto.

Mindestalter: 18 Jahre.

Nach Rücksprache mit FVP moto (vor der Anmeldung!) kann ein minderjähriger Teilnehmer zugelassen werden, wenn entsprechende Qualifikationen vorliegen (z.B. Rennlizenz) und der Veranstaltungs- und / oder der Streckencharakter es erlauben. Das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten ist zwingend erforderlich.

Piloten-Haftpflichtversicherung: Obligatorisch.
Für jeden Teilnehmer wird, über unsere Organisatoren-Versicherung, eine Piloten-Haftpflichtversicherung abgeschlossen (Preis in der Teilnahmegebühr enthalten). Diese deckt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit anderer Teilnehmer. Es gelten die Versicherungsbedingungen der Haftpflichtversicherung. Ausgenommen sind Rennen – für diese ist die erforderliche Rennlizenz massgebend.

FVP moto kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird dem Kunden die Teilnahmegebühr in Form eines Geschenkgutscheines (Gültigkeit 1 Jahr ab Ausstellungsdatum) zurückerstattet. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.

FVP moto behält sich vor, das Tagesprogramm oder einzelne Leistungen zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände dies erfordern. FVP moto behält sich auch vor, eine Veranstaltung aus Gründen, die ausserhalb ihrer Einwirkungsmöglichkeiten liegen, abzusagen oder vorzeitig abzubrechen, insbesondere bei höherer Gewalt wie extreme Wettersituationen, Streiks, Absage des Rennstreckenbetreibers, aufgrund behördlicher Auflagen, schweren Unfällen oder sonstigen unvorhersehbaren Umständen (Liste nicht vollständig). FVP moto bemüht sich, solche Umstände so rasch als möglich mitzuteilen. In solchen Fällen haftet FVP moto nicht und der Kunde hat keinen Anspruch auf Erstattung oder Ermässigung der Teilnahmegebühr.

3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Mit seiner Anmeldung / Bestellung verpflichtet sich der Kunde, die damit verbundenen Kosten sowie eventuell gebuchte Zusatzleistungen fristgerecht zu bezahlen

Banküberweisung: : Netto, 10 Tage nach Erhalt der Bestellbestätigung. Der geschuldete Betrag hat, in jedem Fall, vor der gebuchten Veranstaltung bei FVP moto einzutreffen.
Kreditkarte / Postcard / Twint: Netto bei Bestellung.
Paiement en espèces : Netto, zum Zeitpunkt der Anmeldung.
Zahlung vor Ort (an der Rennstrecke): CHF / EUR 20.- Verwaltungskosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Bei nicht fristgerechter Bezahlung behält sich FVP moto vor, die Anmeldung ohne weitere Zahlungsaufforderung zu stornieren.
Zahlungsort ist der Sitz der Organisation: FVP moto Sàrl, CH-1746 Prez-vers-Noréaz.

4. STORNIERUNG, VORZEITIGER ABBRUCH

Die Stornierung einer gebuchten Veranstaltung hat, in jedem Fall, schriftlich (per E-Mail oder Post) an FVP moto zu erfolgen. Massgebend für die Berechnung der Kosten ist das Eintreffen der Absage. Bei Samstagen oder Sonn- und Feiertagen gilt der nächste Werktag. Die Stornokosten beziehen sich auf den Teilnahmebetrag.
Erscheint der Teilnehmer nicht oder zu spät zur Veranstaltung oder bricht er die Veranstaltung aus irgendeinem Grund vorzeitig ab, hat er weder Anspruch auf Erstattung des Teilnahmebetrages noch auf in Rechnung gestellte Zusatzleistungen.

Tritt der Kunde von einer gebuchten Veranstaltung zurück, werden folgende Kosten fällig:

Tage vor VeranstaltungsbeginnStornokostenRückvergütung
Bis 121 TageCHF / EUR 25.00Rückzahlung des restlichen
Teilnahmebetrages
120 – 90 TageCHF / EUR 50.00Rückzahlung des restlichen
Teilnahmebetrages
89 – 61 Tage50 % des TeilnahmebetragesGutschein über 50 % des
Teilnahmebetrages (gültig 1 Jahr ab
Ausstelldatum).
Ab60 Tage100 % des Teilnahmebetrages

Die Erstattung, des um die Stornokosten gekürzten Betrages, erfolgt grundsätzlich per Rücküberweisung auf ein vom Kunden angegebenes Bankkonto.

Ist ein Kunde an der Teilnahme der Veranstaltung verhindert, hat er die Möglichkeit seine Reservation einem Dritten
abzutreten, welcher in allen Belangen den im Vertrag gelisteten Bedingungen entsprechen muss. FVP moto muss vor der
Veranstaltung über den Wechsel informiert werden. FVP moto behält sich vor die Ersatzperson nicht zu akzeptieren.

Annullierungskosten werden unter Umständen von einer Annullierungskostenversicherung übernommen. Der Abschluss
einer solchen Versicherung wird unbedingt empfohlen.

5. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

  • Der Teilnehmer beteiligt sich auf eigene Gefahr an der Veranstaltung.
  • Der Teilnehmer bestätigt in der Lage zu sein, sein Motorrad zu fahren und die Grundlagen, welche das Fahren auf der Rennstrecke voraussetzt, zu beherrschen.
  • Der Teilnehmer erklärt bei guter Gesundheit und im Besitz seiner vollen körperlichen und geistigen Fähigkeiten zu sein. Er erklärt, dass keine medizinische Kontraindikation ihn am Ausüben des Motorradfahrens auf der Rennstrecke hindert und er sich zurzeit der Veranstaltung nicht einer, seine Fähigkeiten beeinträchtigenden, Behandlung unterzieht.
  • Der Teilnehmer trägt die alleineige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm und/oder durch das von ihm benützte Fahrzeug verursachte Schäden, soweit sich aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt. Bei verursachten Schäden an den Infrastrukturen (Bohrlöcher, Nägel, Grillfeuer, «Burn», … – Liste nicht vollständig) und den von der Rennstrecke genützten Mobilien (Reifenstapel, Gummifilm, Leitplankenpfosten, Absorptionsmittel, Feuerlöscher, Astroturf … – Liste nicht vollständig), verpflichtet sich der Teilnehmer die dadurch entstandenen Kosten ohne Verzug an die Rennstreckenleitung zu begleichen.
  • Mit der Abgabe seiner Anmeldung erklärt der Teilnehmer, dass er auf jegliche Art von Schadenersatzansprüchen im Rahmen der Veranstaltung verzichtet, und zwar gegen den Veranstalter, die Streckenposten, das medizinische Personal und den Eigentümer der Rennstrecke, Sponsoren, Renndienste und andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen einschliesslich deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. FVP moto haftet nicht bei Unfällen von Fahrern. Jeder Teilnehmer ist für seine Fahrweise und Streckenwahl selbst verantwortlich und haftbar, auch wenn er einem Instruktor folgt.
  • Gegenüber anderen Teilnehmern, deren Helfer, die Eigentümer bzw. Halter der anderen Fahrzeuge, verzichtet der Teilnehmer auf jegliche Schadenersatzansprüche, für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Training oder den Rennen entstehen.
  • Der Teilnehmer ist gegenüber dem Veranstalter dafür verantwortlich, dass ausschliesslich er selbst das/die von ihm registrierte/n Fahrzeug/e fährt. Sollte ein nicht registrierter Fahrer diese Fahrzeuge nutzen, ist der Teilnehmer für die evtl. verursachten Schäden voll verantwortlich.
  • FVP moto kann nicht für, während der Veranstaltung begangene, Diebstähle zur Verantwortung gezogen werden.
  • Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder der Gesundheit, die auf vorsätzlicher oder grober Fahrlässigkeit – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen der enthafteten Personengruppe – beruhen und nicht für sonstige Schäden, die auf vorsätzlicher oder grober Fahrlässigkeit – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.
  • Der Teilnehmer ist für seinen ausreichenden Versicherungsschutz (z.B. Kranken-, Unfall-, Haftpflicht-, Fahrzeugversicherung) selbst verantwortlich.
  • Der Kunde ist für die Einhaltung der in den besuchten Ländern geltenden Pass-, Visa-, Impf- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.

6.SCHUTZKLEIDUNG

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich durch optimale Schutzkleidung vor den Folgen eines Unfalls zu schützen.

Geeignete Schutzkleidung ist obligatorisch und umfasst:

  • Integralhelm (kein Klapphelm)
  • Rückenprotektor (auf dem Körper getragen)
  • Lederkombi (Einteilig oder Jacke und Hose durch Tallienreissverschluss verbunden)
  • Motorradstiefel (Stiefel – Hose überlappend)
  • Motorradhandschuhe (Handschuh – Ärmel überlappend)

Weitere Regeln für Schutzkleidung für Rennen sind den Teilnahmebedingungen der betreffenden Veranstaltung zu entnehmen.

Das Befolgen dieser Regel ist wichtig, um die Sicherheit zu gewährleisten. Im Falle eines Verstosses ist FVP moto berechtigt, den Teilnehmer ohne weitere Vorwarnung von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschliessen. Eine Rückerstattung oder Ermässigung des Teilnahmebetrages oder der eventuell gebuchten Zusatzleistungen ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

7. TECHNISCHE BESTIMMUNGEN

Der Teilnehmer ist für den ordnungsgemässen technischen Zustand seines Fahrzeuges verantwortlich.
Das Motorrad muss für das Fahren auf der Rennstrecke geeignet und in einwandfreiem, Sicherheitszustand sein. Das Fahrzeug selbst darf keine direkte Gefahr darstellen

  • Fahrzeuge unter 600 ccm, Moto 3 und Super Sport 300 sind nur nach Rücksprache zugelassen.
  • Das Fahrgeräusch darf den für die Rennstrecke geltenden Grenzwert nicht überschreiten.
  • Die zugewiesene Startnummer und Gruppenzuordnung müssen unverändert und deutlich sichtbar an der Vorderseite des Fahrzeuges angebracht sein.
  • Spiegel und Nummernschilder müssen entfernt werden.
  • Am Fahrzeug angebrachte Gegenstände wie Koffer und andere abstehende Teile müssen abmontiert werden.
  • Blinker, Scheinwerfer sowie Brems- und Rücklichter müssen grossflächig mit undurchsichtigem Klebeband abgedeckt werden.
  • Eine am Fahrzeug angebrachte Kamera, wenn von der Rennstreckenleitung zugelassen, muss gegen Verlust zusätzlich gesichert sein (Fangleine, Drahtsicherung, …)

Zusätzliche, für Rennen geltende technische Bestimmungen sind in den Teilnahmebedingungen der entsprechenden Veranstaltung festgehalten.

Das Befolgen dieser Regeln ist für die Gewährleistung der Sicherheit unerlässlich. Bei Verstössen ist FVP moto ohne weitere Vorwarnung berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschliessen. Eine Rückzahlung oder Ermässigung des Teilnahmebetrages oder der eventuell gebuchten Zusatzleistungen ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

8. VERHALTEN WÄHREND DER VERANSTALTUNG

Jeder Teilnehmer muss sich während der gesamten Veranstaltung so verhalten, dass andere Teilnehmer durch sein Verhalten nicht gefährdet werden. Der Teilnehmer haftet für das, den Sicherheitsbestimmungen entsprechende, Verhalten seiner Begleitung.

  • Während der gesamten Veranstaltungsdauer hat der Teilnehmer den Anweisungen der Mitarbeiter von FVP moto sowie der Streckenbetreiber Folge zu leisten.
  • Der Teilnehmer ist verpflichtet an den Fahrerbesprechungen (Briefing) teilzunehmen.
  • Anhalten auf der Strecke, gleich aus welchem Grund, ist strengstens untersagt.
  • Im Fahrerlager und den Boxen ist, mit jedem Fahrzeug, Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.
  • Im Training oder Rennen können verschieden schnelle Teilnehmer aufeinandertreffen, besondere Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme ist geboten.
  • Während der ganzen Veranstaltung ist es strikte untersagt, unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Medikamenten zu fahren.
  • Sollte ein Teilnehmer im Laufe einer Veranstaltung ärztliche Hilfe benötigen, so entbindet der Teilnehmer die vor Ort behandelnden Ärzte gegenüber Mitarbeitern von FVP moto von Ihrer ärztlichen Schweigepflicht.
  • Der Einsatz von Drohnen ist untersagt.
  • Es ist untersagt die Strecke mit Kinder-Motorrädern, Minibikes oder anderen, nicht zugelassenen Fahrzeugen zu befahren.
  • Gewerbliche Verkäufe oder entgeltliche Dienstleistungen am Veranstaltungsort sind ohne schriftliche Zustimmung von FVP moto untersagt.
  • Der Teilnehmer ist verpflichtet, sämtliche Hygienemassnahmen, welche von den zuständigen Behörden vorgegeben werden, einzuhalten.

Das Befolgen dieser Verhaltensregeln, ist für die Sicherheit unerlässlich. Bei Verstössen ist FVP moto ohne weitere Vorwarnung berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschliessen. Eine Rückzahlung oder Ermässigung des Teilnahmebetrages oder der eventuell gebuchten Zusatzleistungen ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

9. TRANSPONDER

Jeder Teilnehmer erhält vor Veranstaltungsbeginn einen Transponder. Dieser muss sachgerecht am Motorrad befestigt werden.

Die Aufzeichnung der Rundenzeiten dient der Sicherheit, der Bildung homogener Gruppen und keines Falls dem sportlichen Vergleich. Es werden keine Rundenzeiten ausgedruckt. Rennen sind von dieser Regel ausgeschlossen.

Der Transponder wird gegen Kaution ausgestellt. Wird der Transponder während des Gebrauchs beschädigt, (unsachgemässe Handhabung, Sturz, Kollision, … – Liste nicht vollständig) oder geht er verloren, muss der Teilnehmer für Ersatz aufzukommen (CHF / EUR 300.00); erst dann wird er seine Kaution zurückerhalten.
Wenn ein Teilnehmer den Transponder nach der Veranstaltung nicht zurückgibt, so fallen Kosten der Nutzungsentschädigung an (CHF / EUR 50.00).
Erst nach deren Zahlung und der Rückgabe des Transponders wird die Kaution ausgehändigt.

10. FOTO, VERÖFFENTLICHUNG DER RUNDENZEITEN

Mit der Teilnahme an den Veranstaltungen von FVP moto erklären sich der Teilnehmer sowie seine Begleitung Einverstanden mit der Veröffentlichung, von ihnen eventuell gemachter Bildaufnahmen.

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine beste Rundenzeit der Veranstaltung sowohl am Veranstaltungsort durch Aushang und / oder per Monitor sowie über den Internet-Auftritt von FVP moto als auch öffentlich zugänglichen Datenbanken veröffentlicht werden.

11. HAUSRECHT

FVP moto behält sich das Recht vor, auch ohne vorherige Verwarnung die Hausordnung anzuwenden und Besucher, Teilnehmer oder deren Begleitung sowie Dritte, im Falle eines Verstosses gegen die hier aufgeführten oder andere Bestimmungen oder aufgrund von sonstigem, nicht akzeptablem Verhalten, des Platzes zu verweisen und / oder den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschliessen. Eine Rückzahlung oder Ermässigung des Teilnahmebetrages oder gebuchten Zusatzleistungen ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

12. DATENSCHUTZ

Die personenbezogenen Daten, die der Kunde FVP moto bei der Registrierung über das Buchungssystem, per E-Mail oder in Papierform mitteilt werden nur für die Korrespondenz mit dem Kunden und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem sie FVP moto zur Verfügung gestellt worden sind. Daten die FVP moto mitgeteilt worden sind, werden nur solange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie ihr anvertraut wurden.

Beim Besuch des Internetangebotes von FVP moto wird die vom PC des Kunden verwendete IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, der Browsertyp und das Betriebssystem des PCs des Kunden sowie die von ihm betrachteten Seiten protokolliert. Rückschlüsse auf personenbezogene Daten sind FVP moto damit weder möglich noch beabsichtigt.

Sollte der Kunde mit der Speicherung seiner personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden sein oder sollten diese irrelevant geworden sein, wird FVP moto auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen, die Löschung, Korrektur oder Sperrung dieser veranlassen, auch, soweit möglich, bei Dritten.

Auf Wunsch erhält der Kunde kostenlos Auskunft zu seinen personenbezogenen Daten, die FVP moto über ihn gespeichert hat bei:

Org. FVP moto Sàrl
Route de Corserey 61
CH-1746 Prez-vers-Noréaz
+41 21 729 1476
info@fvp-moto.ch
www.fvp-moto.ch

13. GERICHTSSTAND

Der Gerichtsstand ist der Firmensitz von FVP moto. Anwendbar ist ausschliesslich das Schweizer Recht.

14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ungültig werden oder eine Lücke aufweisen, hat dies keine Auswirkung auf die anderen Bestimmungen. In diesem Fall sind die Vertragsparteien verpflichtet, die ungültige Bestimmung durch eine zu ersetzen, die der ungültigen Bestimmung so nahe wie möglich kommt, bzw. die Lücke ausfüllt. Sofern die oben genannten Bedingungen nicht alle Umstände regeln, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Aus Gründen der einfacheren Verständlichkeit des Texts wird in unseren Publikationen die männliche Form gewählt. Selbstverständlich gelten alle Angebote / Anordnungen auch in weiblicher Form.

Die französische Version ist massgebend für alle Publikationen von FVP moto.

Alle, zuvor veröffentlichten AGB, verlieren mit dieser Version ihre Gültigkeit.

Organisation FVPmoto Sàrl, Route de Corserey 61, CH-1746 Prez-vers-Noréaz

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